Wer sich für ein Tagesgeldkonto entscheidet, erhält einen täglich angepassten Zinssatz. Tagesgeldzinsen, die für das Guthaben des Tagesgeldkontos gewährt werden, nennt man also Tagesgeldzinsen. Es kann ebenfalls möglich sein, für die Tagesgeldzinsen bereits im Vorfeld eine Zinsgarantie auszusprechen. In diesem Fall, verändern sich die Zinsen für den vereinbarten Zeitraum nicht. Dies kann Vor- als auch Nachteile für den Sparer haben. Wenn der Zinssatz die ganze Zeit über gleich bleibt, entgehen dem Sparer möglicherweise in dem Zeitraum ansteigende Zinsen. Von diesen kann er dann nicht profitieren, sondern behält weiterhin den festgelegten Zinssatz. Andererseits spielen dann auch sinkende Zinsen für ihn keine Rolle, so dass hier kein Verlust von Erträgen zu befürchten ist. Da nicht eindeutig vorausgesagt werden kann, wie die Zinssätze sich entwickeln, birgt eine Zinsgarantie somit zwar keine Verluste (unter den im Vorfeld vereinbarten Zinssatz können die Zinsen ja nicht fallen), sie kann aber auch Ertragssteigerungen verhindern. Hier sollte also jeder für sich entscheiden, ob er eine tägliche Anpassung der Zinsen wünscht, oder doch eine feste Zinsgarantie bevorzugt, auch wenn man hier von möglicherweise ansteigenden Zinsen nicht profitieren kann.
Die Zinsen sind im Übrigen nicht mit den Tageszinsen zu verwechseln, die es ebenfalls gibt. Mehr als eine Namensähnlichkeit, haben diese beiden Zinssätze nicht gemeinsam.
Die Versteuerung von Zinsen
Bei Tagesgeldzinsen handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Daher sind sie steuerpflichtig. Die Bank behält gewisse Beträge automatisch ein. Dazu gehört neben der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag unter Umständen auch die Kirchensteuer. Anleger haben die Möglichkeit, für ihr Konto sowie für andere Geldanlagen auch, einen Freistellungsauftrag zu beantragen. Die Grenze hierfür liegt bei Ledigen bei 801 Euro und bei Ehepaaren bei 1602 Euro. „Grenze“ bedeutet in dem Fall, dass von dem Anleger keine Steuern zu zahlen sind, wenn die Höhe der Zinserträge unter den oben genannten Beträgen bleibt. Die Beträge müssen jedoch im Freistellungsauftrag genannt werden, nur dann kann man sich danach richten. Wer sich in Steuerfragen nicht sicher ist, ob diese oder jene Vorgehensweise für ihn das beste wäre, sollte sich im Zweifel immer an einen Steuerberater wenden. Dieser kann dann etwa bei der Einkommensteuererklärung behilflich sein und beraten, ob für den jeweiligen Anleger die Abgeltungssteuer empfehlenswerter ist, oder ob sich dieser lieber nach einer Versteuerung mit seinem persönlichen Steuersatz richten soll. Wann welche Variante vorzugswürdig ist, kann in einem Beratungsgespräch herausgefunden werden. Diese Ausführungen beziehen sich auf private Sparer. Für Gewerbetreibende kann sich die Sachlage etwas abweichend gestalten.
Transfer vom Geschäftskonto zum Tagesgeldkonto
Unternehmer nutzen das Tagesgeldkonto gerne, um auf dieses Beträge von ihrem Geschäftskonto aus zu transferieren. Werden aus dem Betriebsvermögen dann Tagesgeldzinsen erzielt, fallen diese nicht unter das Kapitalvermögen. Vielmehr zählen diese Zinsen dann zu den Einkünften aus Gewerbetrieb. Unter Umständen ist für einen Einzelunternehmer auch ein Freistellungsauftrag möglich, hier müssen jedoch verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, da durch die Tagesgeldzinsen auch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erhöht werden und der Steuerfreibetrag schnell ausgeschöpft sein kann. Auch hier sollte in jedem Fall ein Steuerberater aufgesucht werden, um die Sachlage und Möglichkeiten klären zu lassen.